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Bei uns kann die Klasse B schon mit 17 Jahren erworben werden. Nach bestandener Fahrprüfung mit 17 Jahren, erhält der Fahranfänger eine Fahrberechtigung (Prüfbescheinigung) der Klasse B, womit er in Begleitung eines Vormundes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr fahren darf. Unter der Begleitung einer erwachsenen Person, kann der junge Fahranfänger dann in das Verkehrsgeschehen hineinwachsen.
Der Kartenführerschein wird dann nach Antragstellung zum 18. Geburtstag von der Behörde ausgehändigt. Anmelden kann man sich mit 16 1/2 Jahren, mit einem gesetzlichen Vertreter.
sind Kraftwagen bis max. 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750 kg sowie Zugkombinationen bis 3,5 t, sofern die zulässige Gesamtmasse vom Anhänger nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist. Anmelden kann man sich mit 17 1/2, oder 16 1/2 Jahren (Führerschein mit 17 mit einem Begleiter bis zum vollendeten 18 Lebensjahr). In dieser Klasse sind die Klassen L, M und S mit enthalten.
| 12 x 90 Minuten | Allgemeintheorie |
| 2 x 90 Minuten | Anhängertheorie |
| 5 Überlandfahrten | zu á 45 Minuten |
| 4 Autobahnfahrten | zu á 45 Minuten |
| 3 Nachtfahrtenzu | zu á 45 Minuten |
sind Kraftwagen bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg (es sei denn, die Fahrzeug-kombination fällt unter Klasse B). Anmelden kann man sich mit 17 1/2 Jahren; zuerst muss die Klasse B erworben sein. In dieser Klasse sind die Klassen L, M und S mit enthalten.
| 3 Überlandfahrten | zu á 45 Minuten |
| 1 Autobahnfahrten | zu á 45 Minuten |
| 1 Nachtfahrtenz | zu á 45 Minuten |
Die theoretische Ausbildung und Prüfung entfallen wegen der zuvor erworbenen Klasse B
sind Krafträder auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 25 kW (34 PS) und einem leistungsbezogenem Leergewicht von max. 0,16 kW/kg. Anmelden kann man sich mit 17 1/2 Jahren. In dieser Klasse sind die Klassen A1 und M mit enthalten.
| 12 x 90 Minuten | Allgemeintheorie |
| 4 x 90 Minuten | Motorradtheorie |
| 6 x 90 Minuten | Allgemeintheorie |
| 4 x 90 Minut | Motorradtheorie |
| 5 Überlandfahrten | zu á 45 Minuten |
| 4 Autobahnfahrten | zu á 45 Minuten |
| 3 Nachtfahrtenzu | zu á 45 Minuten |
| 3 Überlandfahrten | zu á 45 Minuten |
| 2 Autobahnfahrten | zu á 45 Minuten |
| 1 Nachtfahrtenz | zu á 45 Minuten |
Sind Krafträder (unbeschränkt), auch mit Beiwagen, über 50 ccm oder mehr als 45 km/h. Anmelden kann man sich mit 24 1/2 Jahren. In dieser Klasse sind die Klassen A1 und M mit enthalten.
| 12 x 90 Minuten | Allgemeintheorie |
| 4 x 90 Minuten | Motorradtheorie |
| 6 x 90 Minuten | Allgemeintheorie |
| 4 x 90 Minuten | Motorradtheorie |
| 5Überlandfahrten | zu á 45 Minuten |
| 4 Autobahnfahrten | zu á 45 Minuten |
| 3 Nachtfahrtenz | zu á 45 Minuten |
| 3 Überlandfahrten | zu á 45 Minuten |
| 2 Autobahnfahrten | zu á 45 Minuten |
| 1 Nachtfahrtenz | zu á 45 Minuten |
sind Krafträder ("Leichtkrafträder") bis 125 ccm, maximal 11 kW Nennleistung und maximal 80 km/h für 16- bis 17-jährige; ohne Beschränkung der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit ab 18 Jahre. Anmelden kann man sich mit 15 1/2 Jahren. In dieser Klasse ist die Klasse M mit enthalten.
| 12 x 90 Minuten | Allgemeintheorie |
| 4 x 90 Minuten | Motorradtheorie |
| 6 x 90 Minuten | Allgemeintheorie |
| 4 x 90 Minuten | Motorradtheorie |
| 5 Überlandfahrten | zu á 45 Minuten |
| 4 Autobahnfahrten | zu á 45 Minuten |
| 3 Nachtfahrtenz | zu á 45 Minuten |