Führerscheinklassen

Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17)

Bei uns kann die Klasse B schon mit 17 Jahren erworben werden. Nach bestandener Fahrprüfung mit 17 Jahren, erhält der Fahranfänger eine Fahrberechtigung (Prüfbescheinigung) der Klasse B, womit er in Begleitung eines Vormundes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr fahren darf. Unter der Begleitung einer erwachsenen Person, kann der junge Fahranfänger dann in das Verkehrsgeschehen hineinwachsen.
Der Kartenführerschein wird dann nach Antragstellung zum 18. Geburtstag von der Behörde ausgehändigt. Anmelden kann man sich mit 16 1/2 Jahren, mit einem gesetzlichen Vertreter.

Vorraussetzung für die Begleitperson

  • Mindestens 30 Jahre alt sein
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B oder die alte Klasse 3 sein
  • Fahrpraxis auf Pkw besitzen
  • Maximal 3 Punkte im VZR seit dem Zeitpunkt der Erteilung
  • Eine empfohlene Einweisung von 90 Minuten in der Fahrschule absolvieren

 

Klasse B

sind Kraftwagen bis max. 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750 kg sowie Zugkombinationen bis 3,5 t, sofern die zulässige Gesamtmasse vom Anhänger nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist. Anmelden kann man sich mit 17 1/2, oder 16 1/2 Jahren (Führerschein mit 17 mit einem Begleiter bis zum vollendeten 18 Lebensjahr). In dieser Klasse sind die Klassen L, M und S mit enthalten.

Anzahl der gesetzlichen Theoriepflichtstunden

12 x 90 Minuten Allgemeintheorie
2 x 90 Minuten Anhängertheorie


Sonderfahrten in der praktischen Ausbildung

5 Überlandfahrten zu á 45 Minuten
4 Autobahnfahrten zu á 45 Minuten
3 Nachtfahrtenzu zu á 45 Minuten

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Klasse BE

sind Kraftwagen bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg (es sei denn, die Fahrzeug-kombination fällt unter Klasse B). Anmelden kann man sich mit 17 1/2 Jahren; zuerst muss die Klasse B erworben sein. In dieser Klasse sind die Klassen L, M und S mit enthalten.

Sonderfahrten in der praktischen Ausbildung

3 Überlandfahrten zu á 45 Minuten
1 Autobahnfahrten zu á 45 Minuten
1 Nachtfahrtenz zu á 45 Minuten

Die theoretische Ausbildung und Prüfung entfallen wegen der zuvor erworbenen Klasse B

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Klasse A (18 Jahre)

sind Krafträder auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 25 kW (34 PS) und einem leistungsbezogenem Leergewicht von max. 0,16 kW/kg. Anmelden kann man sich mit 17 1/2 Jahren. In dieser Klasse sind die Klassen A1 und M mit enthalten.

Anzahl der gesetzlichen Theoriepflichtstunden

12 x 90 Minuten Allgemeintheorie
4 x 90 Minuten Motorradtheorie 

Wenn schon ein Führerschein vorhanden ist, verkürzt sich der Theorieunterricht.

6 x 90 Minuten Allgemeintheorie
4 x 90 Minut Motorradtheorie

Sonderfahrten in der praktischen Ausbildung

5 Überlandfahrten zu á 45 Minuten
4 Autobahnfahrten zu á 45 Minuten
3 Nachtfahrtenzu zu á 45 Minuten

Wenn schon die Klasse A1 vorhanden ist, verkürzen sich die Sonderfahrten.

3 Überlandfahrten zu á 45 Minuten
2 Autobahnfahrten zu á 45 Minuten
1 Nachtfahrtenz zu á 45 Minuten

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Klasse A (25 Jahre)

Sind Krafträder (unbeschränkt), auch mit Beiwagen, über 50 ccm oder mehr als 45 km/h. Anmelden kann man sich mit 24 1/2 Jahren. In dieser Klasse sind die Klassen A1 und M mit enthalten.

Anzahl der gesetzlichen Theoriepflichtstunden

12 x 90 Minuten Allgemeintheorie
4 x 90 Minuten Motorradtheorie 

Wenn schon ein Führerschein vorhanden ist, verkürzt sich der Theorieunterricht.

6 x 90 Minuten Allgemeintheorie
4 x 90 Minuten Motorradtheorie 

Sonderfahrten in der praktischen Ausbildung

5Überlandfahrten zu á 45 Minuten
4 Autobahnfahrten zu á 45 Minuten
3 Nachtfahrtenz zu á 45 Minuten

Wenn schon die Klasse A1 vorhanden ist, verkürzen sich die Sonderfahrten.

3 Überlandfahrten zu á 45 Minuten
2 Autobahnfahrten zu á 45 Minuten
1 Nachtfahrtenz zu á 45 Minuten

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Klasse A1

sind Krafträder ("Leichtkrafträder") bis 125 ccm, maximal 11 kW Nennleistung und maximal 80 km/h für 16- bis 17-jährige; ohne Beschränkung der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit ab 18 Jahre. Anmelden kann man sich mit 15 1/2 Jahren. In dieser Klasse ist die Klasse M mit enthalten.

Anzahl der gesetzlichen Theoriepflichtstunden

12 x 90 Minuten Allgemeintheorie
4 x 90 Minuten Motorradtheorie 

Wenn schon ein Führerschein vorhanden ist, verkürzt sich der Theorieunterricht.

6 x 90 Minuten Allgemeintheorie
4 x 90 Minuten Motorradtheorie 

Anzahl der gesetzlichen Sonderfahrten

5 Überlandfahrten zu á 45 Minuten
4 Autobahnfahrten zu á 45 Minuten
3 Nachtfahrtenz zu á 45 Minuten

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